Wie funktioniert die Rückzahlung?

Stand: Oktober 2022

Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen. Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als Darlehen. Das Darlehen muss natürlich zurückgezahlt werden.

Das BAföG-Darlehen ist zinslos und die Rückzahlungsbedingungen sind sehr sozial. Und: Niemand muss mehr als 10.010 Euro zurückzahlen.

Die monatliche Rate für die Darlehensrückzahlung beträgt 130 Euro. Die Rate wird im Dreimonatsrhythmus fällig. Studierende müssen insgesamt nicht mehr als 10.010 Euro zurückzahlen. Die Neuregelung seit 2019 sieht vor, dass Darlehensnehmerinnen und -nehmer nach maximal 20 Jahren von ihrer Restschuld befreit werden können – wenn sie sich um Tilgung bemüht haben. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 18 BAföG.

Zusammengefasst:

  • Mit der Rückzahlung muss erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, die normalerweise der Regelstudienzeit entspricht, bei Akademien fünf Jahre nach dem Ende der regulären Ausbildungszeit, begonnen werden. In der Regel ist der Berufseinstieg also schon geschafft, wenn mit der Rückzahlung begonnen wird. Maßgeblich ist dabei der zuletzt geförderte Ausbildungs- bzw. Studiengang, aber die Förderungshöchstdauer bzw. die reguläre Ausbildungszeit des ersten Ausbildungsabschnitts. D.h. z.B., wenn nach einem Erststudium noch ein Zweitstudium betrieben wird, ist allein die Förderungshöchstdauer des Erststudiums maßgeblich. Zusätzlich ist zu beachten, dass wenn z.B. ein Erststudium nach dem ersten Semester abgebrochen wird und ein neues Studium 2 Jahre später aufgenommen wird, so ist die Förderungshöchstdauer des neu begonnenem Erststudiums zugrundzulegen.
  • Das BAföG-Darlehen muss nur bis zu einem Gesamtbetrag von 10.010 Euro zurückgezahlt werden.
  • Das Darlehen wird in Regelraten von 130 Euro monatlich in einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren zurückgezahlt. Drei Monatsraten werden zu einem vierteljährlich fälligen Betrag zusammengefasst.
  • Nach 20 Jahren gilt die Schuld als getilgt – wenn der oder die Auszubildende sich um Tilgung und Mitwirkung im Rückzahlungsverfahren bemüht hat.
  • Zahlpausen sind möglich. Wer nicht mehr als 1.605 Euro monatlich verdient, kann einen Antrag auf Aussetzen der Rückzahlung stellen. Sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder mit zu versorgen, kann sich dieser Betrag erhöhen. Das Darlehen bleibt auch in diesem Fall weiterhin zinsfrei.

Bonus für fleißige Rückzahlerinnen und Rückzahler: Wer das Darlehen schon vor der Fälligkeit ganz oder teilweise tilgt, bekommt einen Teil der Schulden erlassen.

Post aus Köln

Für die Einziehung des Darlehensanteils der Förderung ist zentral das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Diese Behörde verschickt an ehemals BAföG-Geförderte etwa viereinhalb Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer einen sogenannten Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Darin sind die Höhe des Darlehensanteils und die Rückzahlungsraten festgehalten. Auch der Termin für die erste Rückzahlungsrate wird in dem Bescheid mitgeteilt. Außerdem ist ein Angebot mit dem maximalen Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung und der dafür geltenden Frist enthalten.

 Weitere Informationen zur Darlehensrückzahlung finden Sie hier.